Rechtsformen für Unternehmen: Welche passt zu deinem Vorhaben?

Wer ein Unternehmen gründen möchte, steht früh vor einer wichtigen Entscheidung: Welche Rechtsform soll es sein? Denn die Wahl der Rechtsform beeinflusst nicht nur die Haftung und Besteuerung, sondern auch die Außenwirkung, Buchhaltung und den Gründungsaufwand. In diesem Überblick stellen wir dir die gängigsten Rechtsformen in Deutschland kurz und verständlich vor, geordnet nach Kategorien.

1. Einzelunternehmen

Die einfachste und häufigste Gründungsform in Deutschland.

Einzelunternehmen (EU)

Dies ist ideal für Solo-Selbstständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende mit geringem Risiko und überschaubarem Kapitalbedarf.

  • Merkmale: Es ist kein Mindestkapital nötig. Die Gründung ist schnell (oft direkt beim Gewerbeamt/Finanzamt). Der große Nachteil ist die volle persönliche Haftung mit dem Privatvermögen. Die Besteuerung erfolgt über die Einkommensteuer (nach persönlichem Steuersatz).
  • Vorteile: Geringe Kosten, einfache Gründung, maximale Flexibilität.
  • Nachteile: Volle persönliche Haftung, der Firmenname ist nicht frei wählbar (muss den Namen des Gründers enthalten).
Eingetragener Kaufmann / eingetragene Kauffrau (e. K.)

Der e. K. eignet sich, wenn du als Einzelunternehmer professioneller auftreten willst oder dein Geschäft eine gewisse Größe erreicht hat (was eine Pflicht zur Eintragung auslösen kann).

  • Merkmale: Der Eintrag ins Handelsregister ist nötig. Der Firmenname ist frei wählbar (mit dem Zusatz e. K.). Haftung und Steuer sind gleich wie beim Einzelunternehmen (volle persönliche Haftung). Ab der Eintragung besteht eine Buchführungspflicht (doppelte Buchführung).
  • Vorteile: Fantasiename möglich, professioneller Außenauftritt.
  • Nachteile: Volle persönliche Haftung, höhere administrative Anforderungen.

Tipp: Für die meisten Gründer genügt zunächst das klassische Einzelunternehmen.

2. Personengesellschaften

Wenn sich zwei oder mehr Gründer zusammenschließen.

GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die GbR ist ideal für zwei oder mehr Personen, die gemeinsam ein einfaches Unternehmen gründen wollen (z. B. Projektteams, Kleingewerbe). Sie bleibt die einfachste Form der Teamgründung.

  • Merkmale: Kein Mindestkapital nötig. Es besteht die volle persönliche Haftung aller Gesellschafter mit dem Privatvermögen. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist dringend empfohlen.
  • Wichtige Aktualisierung (MoPeG): Seit dem 01.01.2024 gibt es die Möglichkeit der Eintragung in das neue Gesellschaftsregister als eGbR.
eGbR – Eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die eGbR ist die eingetragene Form der GbR und bietet höhere Rechtsklarheit. Sie ist zwingend erforderlich, wenn die Gesellschaft Rechte an Immobilien erwerben oder sich an anderen Gesellschaften beteiligen möchte.

  • Merkmale: Eintragung im Gesellschaftsregister (nicht Handelsregister) nötig. Haftung und Kapital sind identisch mit der nicht eingetragenen GbR.
  • Vorteile: Einfach und flexibel (wie GbR), die Eintragung im Register bietet jedoch deutlich mehr Rechtssicherheit im Rechtsverkehr.
  • Nachteile: Volle persönliche Haftung, Registrierungspflicht.
OHG – Offene Handelsgesellschaft

Die OHG eignet sich, wenn du mit Partnern gewerblich tätig bist und die Firma im Handelsregister führen willst.

  • Merkmale: Handelsregistereintrag erforderlich. Alle Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch. Bilanzierungspflicht ab der Gründung.
KG – Kommanditgesellschaft

Die KG ist für Teams mit klarer Rollenverteilung gedacht: aktive Geschäftsführung und rein investierende Partner (Geldgeber).

  • Merkmale: Besteht aus mindestens einem Vollhafter (Komplementär, haftet voll) und einem Teilhafter (Kommanditist, haftet nur mit seiner Einlage). Eintragung ins Handelsregister erforderlich.
PartG / PartG mbB – Partnerschaftsgesellschaft

Diese Rechtsform ist exklusiv für Freiberufler im Team (z. B. Anwälte, Architekten, Steuerberater).

  • Merkmale: Eintragung ins Partnerschaftsregister erforderlich. Die PartG mbB (mit beschränkter Berufshaftung) bietet eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen bei Berufsfehlern – ein großer Vorteil gegenüber der GbR für Freiberufler.
  • Vorteile: Spezifisch für Freiberufler, die mbB-Variante beschränkt die Haftung bei Fehlern.
  • Nachteile: Nur für Freiberufler zugänglich, Registrierungspflicht.

Tipp: Personengesellschaften eignen sich gut für unkomplizierte Gründungen im Team – aber: Haftung und die neuen Regeln der eGbR beachten!

3. Kapitalgesellschaften

Mit beschränkter Haftung und mehr Struktur.

UG (haftungsbeschränkt) – Unternehmergesellschaft

Die UG ist ideal für Gründer mit wenig Startkapital, die trotzdem haftungsbeschränkt agieren wollen.

  • Merkmale: Startkapital ab 1 Euro möglich (empfohlen: mehr). Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen. Notarielle Gründung und Eintragung ins Handelsregister sind notwendig. Es besteht eine jährliche Ansparpflicht (25 % des Gewinns), bis die 25.000 Euro Stammkapital der GmbH erreicht sind.
  • Vorteile: Haftungsbeschränkt, Einstieg ab 1 Euro, unkomplizierter Aufstieg zur GmbH möglich.
  • Nachteile: Imageproblem als „Mini-GmbH“, Bilanzierungspflicht, höhere Verwaltung als Personengesellschaften.
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist die Rechtsform der Wahl für größere Gründungsprojekte, bei denen Haftungsbegrenzung, Reputation und Investoren eine Rolle spielen.

  • Merkmale: Stammkapital: 25.000 Euro (mindestens 12.500 Euro bei Gründung einzuzahlen). Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen. Notarielle Gründung und Eintragung ins Handelsregister sind erforderlich. Bilanzierungspflicht ab dem ersten Geschäftsjahr.
  • Vorteile: Sehr professionelles Image, beste Haftungsbeschränkung.
  • Nachteile: Hohes Startkapital, viel Verwaltungsaufwand.
GmbH & Co. KG (Sonderform)

Diese Form wird oft genutzt, um eine Personengesellschaft (KG) zu gründen, bei der aber keine natürliche Person persönlich unbeschränkt haftet. Der Komplementär (Vollhafter) ist hierbei eine GmbH.

  • Vorteile: Effektive Haftungsbeschränkung aller Beteiligten, da die voll haftende Person eine GmbH ist.
  • Nachteile: Hohe Komplexität und hohe Gründungskosten, da zwei Gesellschaften gegründet werden müssen.

Tipp: Kapitalgesellschaften lohnen sich bei höherem Umsatzpotenzial oder Haftungsrisiken – sind aber mit mehr Aufwand verbunden.

Die Wahl der Rechtsform ist keine Einbahnstraße

Die Wahl der Rechtsform ist ein wichtiger Schritt, aber keine endgültige Entscheidung. Du kannst später von einer GbR in eine GmbH wechseln oder dein Einzelunternehmen in eine UG umwandeln. Wichtig ist, dass die gewählte Rechtsform zu deinem Geschäftsmodell, deinen Plänen und deiner Risikobereitschaft passt.

Häufige Fragen zur Rechtsform von Unternehmen

Muss ich jede Rechtsform anmelden?

Ja. Gewerbetreibende melden sich beim Gewerbeamt an. Freiberufler direkt beim Finanzamt. Die eGbR, OHG, KG und alle Kapitalgesellschaften erfordern zusätzlich einen Registereintrag.

Wann ist ein Notar erforderlich?

Nur bei UG, GmbH, AG, PartG mbB und KG. Hier muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet bzw. die Anmeldung zum Register vorgenommen werden.

Kann ich mit 1 Euro wirklich eine UG gründen?

Ja, aber praktisch sind 500 bis 1000 Euro sinnvoll, um laufende Kosten zu decken und eine Unterkapitalisierung zu vermeiden.

Wann muss ich mich ins Handelsregister eintragen lassen?

Bei UG, GmbH, OHG, KG oder e. K. Pflicht. Für die eGbR ist ein Eintrag ins Gesellschaftsregister Pflicht. Für die GbR (ohne Eintrag) oder Einzelunternehmen ohne Handelsgeschäft ist kein Registereintrag notwendig.

Welche Rechtsform ist am einfachsten für Einsteiger?

Das Einzelunternehmen. Geringe Kosten, keine Eintragung, schnelle Gründung.

Wie entscheide ich, ob ich Freiberufler oder Gewerbetreibender bin?

Das ist gesetzlich geregelt ($ 18 EStG). Freiberufler üben eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische oder lehrende Tätigkeit aus (z. B. Ärzte, Anwälte, Journalisten, Künstler). Alle anderen Tätigkeiten gelten in der Regel als Gewerbe. Diese Unterscheidung ist wichtig, da Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen.

Wann muss ich Gewerbesteuer zahlen?

Gewerbetreibende müssen Gewerbesteuer zahlen. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) gibt es einen jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro. Liegt der Gewerbeertrag darunter, fällt keine Gewerbesteuer an. Kapitalgesellschaften (UG, GmbH) zahlen immer Gewerbesteuer (ohne Freibetrag) und zusätzlich Körperschaftsteuer.

Was ist die “Buchführungspflicht” und wen betrifft sie?

Die Buchführungspflicht bedeutet die Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung. Diese betrifft alle Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG) und eingetragene Kaufleute (e. K.). Einzelunternehmer und nicht eingetragene Personengesellschaften (GbR) dürfen, solange sie bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten, in der Regel eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen.

Kann ich meine GbR zur eGbR eintragen, wenn ich keine Immobilie kaufe?

Ja, die Eintragung als eGbR im Gesellschaftsregister ist auch freiwillig möglich. Das kann sinnvoll sein, um die Existenz und Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft transparent zu machen und im Rechtsverkehr mehr Sicherheit zu haben.

Ich will nebenberuflich starten. Was ist sinnvoll?

Ein Einzelunternehmen ist optimal für den Einstieg. Schnell, flexibel und steuerlich einfach zu erfassen.

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