Ein Kleingewerbe ist die einfachste Form, um in die Selbstständigkeit zu starten, auch im Nebenberuf. Es ist kostengünstig, leicht anzumelden und lässt sich mit wenig Risiko testen. Ob du erste Geschäftsideen ausprobieren oder neben dem Job Geld verdienen möchtest: das Kleingewerbe bietet dir einen unkomplizierten Einstieg.
Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist keine eigene Rechtsform. In der Regel handelt es sich um ein Einzelunternehmen mit geringem Verwaltungsaufwand. Viele Kleingewerbetreibende nutzen die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, um von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu sein.
Kleingewerbe bedeutet nicht automatisch Kleinunternehmer. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer.
Typische Beispiele für ein Kleingewerbe:
- Online-Shop mit handgefertigten Produkten
- Verkauf über Etsy oder eBay
- Nachhilfe oder Sprachunterricht
- Handwerkliche Dienstleistungen wie Möbelbau oder Gartenpflege
- Grafikdesign oder Textbearbeitung neben dem Hauptjob
Voraussetzungen für die Anmeldung eines Kleingewerbes
Wer darf ein Kleingewerbe gründen?
- Jede volljährige, geschäftsfähige Person
- Minderjährige mit Zustimmung der Eltern
- EU-Bürger und Menschen mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit
Nicht erlaubt als Kleingewerbe:
- Freiberufliche Tätigkeiten wie Ärztin, Anwalt oder Journalist
- Tätigkeiten mit Erlaubnispflicht, wenn keine Genehmigung vorliegt
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten:
- Handwerk mit Meisterpflicht
- Gastronomie mit Alkoholausschank
- Makler und Finanzvermittler (Erlaubnis nach § 34c GewO)
Mit dem Rechnungsprogramm easybill kannst du ganz easy und rechtssicher deine Rechnungen erstellen und archivieren, inklusive E-Rechnungen.
Kleingewerbe gründen Schritt für Schritt
1. Geschäftsidee und Tätigkeit definieren
Überlege dir genau, was du anbieten willst. Beschreibe deine Tätigkeit konkret, zum Beispiel: „Verkauf handgefertigter Holzschalen über Online-Plattformen“.
2. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
- Formular ausfüllen und einreichen
- Personalausweis vorlegen
- Ggf. Aufenthaltsgenehmigung oder Einverständniserklärung der Eltern
- Kosten: 10 bis 60 Euro (je nach Stadt oder Gemeinde)
- Die Anmeldung ist sofort gültig
3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Wird meist vom Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung zugeschickt
- Alternativ über ELSTER ausfüllen
- Wichtige Entscheidung: Anwendung der Kleinunternehmerregelung oder nicht?
- Nach Bearbeitung erhältst du eine Steuernummer
4. IHK oder HWK-Mitgliedschaft
- Je nach Tätigkeit wirst du automatisch der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) zugeordnet
- Pflichtmitgliedschaft
- Bei sehr niedrigen Umsätzen ist der Beitrag oft null Euro
5. Berufsgenossenschaft anmelden
- Innerhalb einer Woche nach Gründung anmelden
- Zuständig ist die Unfallversicherung deines Gewerbezweigs
- In vielen Fällen zunächst beitragsfrei
6. Versicherungen prüfen
- Betriebshaftpflicht bei körperlicher Tätigkeit oder Kundenkontakt
- Krankenversicherung bleibt bei Nebenberuf über Hauptjob bestehen
- Berufsunfähigkeitsversicherung oder Rechtsschutz sind optional
7. Sonstiges (empfohlen)
Richte nach der Anmeldung die wichtigsten Grundlagen für deinen Geschäftsalltag ein:
- Rechnungsprogramm wie easybill nutzen, um korrekte Rechnungen zu erstellen
- Separates Geschäftskonto eröffnen, um private und geschäftliche Einnahmen klar zu trennen
- Beleg- und Ablagesystem für Einnahmen, Ausgaben und Dokumente einrichten
- Einfache Buchhaltungsstruktur festlegen (z. B. monatliche Erfassung aller Vorgänge)
- Webauftritt und Profil auf relevanten Plattformen erstellen, damit Kunden dich finden können
Kleinunternehmerregelung im Kleingewerbe (gültig ab 2025)
Mit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wirst du umsatzsteuerlich behandelt wie eine Privatperson: Du musst keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und keine Vorsteuer abführen. Im Gegenzug darfst du auch keine Vorsteuer beim Einkauf geltend machen.
Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer
| Zeitraum | Umsatzgrenze |
|---|---|
| Vorjahr | maximal 25.000 Euro |
| Laufendes Kalenderjahr | maximal 100.000 Euro* |
* Überschreitest du im laufenden Jahr die Umsatzgrenze von 100.000 Euro, endet ab diesem Zeitpunkt die Kleinunternehmerregelung. Die bis dahin erzielten Umsätze bleiben steuerfrei, alle darüber hinausgehenden Umsätze unterliegen der Umsatzsteuer.
Wichtig: Die Umsatzgrenze bezieht sich nur auf deine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen als Unternehmer. Dein Gehalt aus einer Festanstellung zählt nicht dazu.
Wenn du allerdings mehrere selbstständige Tätigkeiten ausübst (z. B. freiberuflich und gewerblich), werden die Umsätze zusammengerechnet.
Steuern im Kleingewerbe
Umsatzsteuer
Nur relevant, wenn du die Kleinunternehmerregelung nicht nutzt oder die Umsatzgrenzen überschreitest.
Einkommensteuer
Dein Gewinn wird mit deinem übrigen Einkommen versteuert. Ein separater Steuersatz gilt nicht.
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewinn von mehr als 24.500 Euro pro Jahr an. Bis dahin gilt die Freigrenze.
Buchhaltungspflichten
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) genügt
- Belege und Quittungen zehn Jahre aufbewahren
- Geschäftsvorgänge klar dokumentieren
Kosten eines Kleingewerbes
| Posten | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Gewerbeanmeldung | 10 bis 60 Euro |
| IHK oder HWK (unter 5.200 Euro Gewinn) | 0 Euro |
| Berufsgenossenschaft | meist beitragsfrei |
| Steuerberater (optional) | ab 30 Euro monatlich |
| Versicherungen (optional) | ab 10 Euro monatlich |
Kleingewerbe im Nebenberuf gründen
Arbeitgeber informieren
Eine Genehmigung ist meist nicht erforderlich, aber du musst deine Nebentätigkeit anzeigen. Sie darf nicht mit deinem Hauptjob kollidieren.
Sozialversicherung
Solange dein Gewerbe nebenberuflich bleibt, ändert sich an deiner Sozialversicherung nichts. Hauptjob oder Studium bleiben Grundlage deiner Krankenversicherung.
Beispiele für nebenberufliches Kleingewerbe
- Student verkauft T-Shirts über Spreadshirt
- Angestellte bietet Fotodienstleistungen am Wochenende an
- Azubi erstellt Websites für kleine Firmen
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
1. Tätigkeit unklar oder zu allgemein angegeben
Folge: Rückfragen vom Amt oder Ablehnung. Formuliere möglichst genau, was du machst.
2. Umsatzgrenzen nicht geprüft
Wer die Grenze von 25.000 Euro im Vorjahr überschreitet, darf die Kleinunternehmerregelung nicht anwenden.
3. Keine ordentliche Belegsammlung
Belege sind zehn Jahre aufzubewahren. Ohne sie ist deine Buchhaltung fehleranfällig.
4. Berufsgenossenschaft vergessen
Die Meldung muss innerhalb einer Woche nach Gründung erfolgen.
Checkliste: Kleingewerbe gründen
Vorbereitung
- Geschäftsidee konkret festlegen
- Tätigkeitsbeschreibung formulieren
- Umsatzprognose erstellen
Gründungsschritte
- Gewerbeanmeldung beim Amt
- Unterlagen bereithalten (Ausweis etc.)
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
- Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung treffen
- Steuernummer abwarten
Nach der Anmeldung
- IHK oder HWK-Mitgliedschaft beachten
- Berufsgenossenschaft informieren
- Betriebshaftpflicht prüfen
- Einnahmen dokumentieren (EÜR)
- Belege sammeln und ordentlich ablegen
- Umsatzgrenzen im Blick behalten
- Rechnungen korrekt ausstellen (mit oder ohne USt)
- Steuerpflichten und Fristen beachten
- Arbeitgeber informieren, wenn notwendig
FAQ – Häufige Fragen zum Kleingewerbe
Was kostet ein Kleingewerbe?
Die Anmeldung kostet zwischen 10 und 60 Euro. Laufende Kosten sind gering und meist optional.
Wie viel darf ich verdienen?
Bis 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr bleibst du Kleinunternehmer.
Muss ich Umsatzsteuer zahlen?
Nur wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest oder die Grenzen überschreitest.
Brauche ich ein Geschäftskonto?
Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert zur Trennung von Privat- und Geschäftsgeld.
Was ist der Unterschied zu einem Nebengewerbe?
Nebengewerbe ist kein rechtlicher Begriff. Es beschreibt lediglich, dass du dein Gewerbe nebenberuflich betreibst.
Ein Kleingewerbe zu gründen ist einfach, günstig und flexibel. Mit der richtigen Vorbereitung, einem klaren Ablauf und Beachtung der neuen Umsatzgrenzen ab 2025 kannst du sicher in deine Selbstständigkeit starten, ob im Haupt- oder Nebenberuf.




