Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die zentrale Anlaufstelle, wenn du geistiges Eigentum wie Erfindungen, Markennamen, Designs oder Logos schützen möchtest. Gerade für Gründer, Erfinder oder kleine Unternehmen kann eine frühzeitige Anmeldung von Schutzrechten entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg sein.
In diesem Leitfaden erfährst du Schritt für Schritt, wie du beim DPMA eine Marke anmelden, ein Patent anmelden oder ein anderes gewerbliches Schutzrecht sichern kannst. Du bekommst konkrete Infos zu Kosten, Dauer, Voraussetzungen und Risiken inklusive Praxistipps für die Markenrecherche und rechtliche Beratung.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist das DPMA? Aufgaben, Standorte, Bedeutung
- Welche Schutzrechte gibt es beim DPMA?
- Voraussetzungen für die Anmeldung beim DPMA
- Anmeldung beim DPMA: Ablauf, Kosten, Dauer
- Recherchepflicht: Ohne Vorprüfung kein sicherer Schutz
- Warum anwaltliche Beratung sinnvoll ist
- Schutzrechte im Ausland: So funktioniert der internationale Schutz
- DPMA-Schutz zahlt sich aus
Was ist das DPMA? Aufgaben, Standorte, Bedeutung
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die nationale Behörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland. Es hat seinen Hauptsitz in München sowie Dienststellen in Berlin und Jena und besteht seit über 140 Jahren. Das Amt ist zuständig für die Anmeldung, Prüfung, Eintragung und Verwaltung folgender Schutzrechte:
- Patente (technische Erfindungen)
- Gebrauchsmuster (“kleines Patent”)
- Marken (Kennzeichen für Produkte/Dienstleistungen)
- Designs (Gestaltung von Produkten)
Welche Schutzrechte gibt es beim DPMA?
1. Marke
Eine Marke schützt Zeichen, mit denen du deine Produkte oder Dienstleistungen im Markt unterscheidbar machst. Dazu zählen:
- Worte, Logos, Farben, 3D-Formen, Klänge
- Kombinationen wie Wort-Bild-Marken
Schutzdauer: 10 Jahre, beliebig verlängerbar
2. Patent
Ein Patent schützt eine technische Erfindung, also eine neuartige Lösung für ein konkretes technisches Problem.
Schutzdauer: bis zu 20 Jahre (bei Zahlung von Jahresgebühren)
3. Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster ist ein “kleines Patent” ohne materielle Prüfung. Es eignet sich für technische Erfindungen mit kurzer Lebensdauer oder geringerer Komplexität.
Schutzdauer: maximal 10 Jahre
4. Design
Ein Design (früher Geschmacksmuster) schützt das äußerliche Erscheinungsbild eines Produkts – also Form, Farbe oder Oberflächengestaltung.
Schutzdauer: bis zu 25 Jahre (bei Verlängerung alle 5 Jahre)
Als Gründer brauchst du mehr als gute Ideen und eine starke Marke, du brauchst im geschäftlichen Alltag klare Abläufe. Eine moderne Rechnungssoftware wie easybill hilft dir, professionell aufzutreten, Zeit zu sparen und den Überblick über deine Finanzen zu behalten. Vollständig, rechtssicher, effizient.
Voraussetzungen für die Anmeldung beim DPMA
Marke:
- Unterscheidungskraft muss gegeben sein (keine beschreibenden Begriffe)
- Darf nicht mit bestehenden Marken kollidieren
Patent:
- Neuheit (weltweit!)
- Erfinderische Tätigkeit
- Gewerbliche Anwendbarkeit
Gebrauchsmuster:
- Wie beim Patent: Neuheit, Erfindungshöhe, Anwendbarkeit
- Keine Prüfung durch das Amt, nur formale Kontrolle
Design:
- Neuheit und Eigenart
- Erscheinungsbild darf vor Anmeldung nicht veröffentlicht sein
Anmeldung beim DPMA: Ablauf, Kosten, Dauer
Marke anmelden beim DPMA
Ablauf:
- Zeichenart und Markenform wählen (Wortmarke, Bildmarke etc.)
- Waren- und Dienstleistungsklassen festlegen (Nizza-Klassifikation)
- DPMAregister nutzen für Überprüfung bestehender Marken
- Online-Anmeldung über DPMA direktWeb oder schriftlich mit Formular W7005
Markenanmeldung Kosten:
- ab 290 Euro für bis zu 3 Klassen (elektronisch)
- 100 Euro je zusätzlicher Klasse
Dauer:
- Regulär: ca. 2,8 Monate
- Beschleunigt (gegen Aufpreis): ca. 1,3 Monate
Patent anmelden beim DPMA
Ablauf:
- Technische Beschreibung, Patentansprüche, Zusammenfassung erstellen
- Recherche zur Neuheit über DEPATISnet
- Anmeldung über DPMA direktPro oder per Post
- Prüfungsantrag separat stellen (spätestens 7 Jahre nach Anmeldung)
Patent anmelden Kosten:
- Anmeldegebühr: 40 Euro
- Rechercheantrag: 300 Euro (optional)
- Prüfungsantrag: 350 Euro
- Jahresgebühren ab dem 3. Jahr (beginnend mit 70 Euro)
Dauer:
- durchschnittlich 3,2 Jahre (ab Prüfungsantrag)
Gebrauchsmuster anmelden
Ablauf:
- Anmeldung ähnlich wie beim Patent, aber ohne Prüfung
- Nur formale Kontrolle durch das DPMA
Kosten:
- 30 Euro (elektronisch)
- Aufrechterhaltungsgebühren ab dem 4. Jahr
Dauer:
- ca. 4 Monate
Designschutz beim DPMA
Ablauf:
- Anmeldung online über DPMA direktWeb
- Darstellung des Designs erforderlich
Kosten:
- ab 60 Euro (Einzelanmeldung)
Dauer:
- ca. 2,9 Monate
Recherchepflicht: Ohne Vorprüfung kein sicherer Schutz
Vor jeder Anmeldung musst du sorgfältig prüfen, ob bereits identische oder ähnliche Schutzrechte bestehen. Bei Marken ist das besonders wichtig, da das DPMA keine ähnlichkeitsbezogene Prüfung durchführt.
Tools:
- DPMAregister (Marken, Designs, Gebrauchsmuster)
- DEPATISnet (Patente weltweit)
- TMview (europäische Marken)
Achtung: Bei fehlender Recherche drohen Abmahnungen oder Löschungsverfahren.
Warum anwaltliche Beratung sinnvoll ist
Der Schutzrechtsprozess ist komplex. Gerade bei Patenten oder umfangreichen Markenportfolios solltest du juristische Hilfe in Anspruch nehmen.
Vorteile:
- Rechtssichere Formulierung von Patentansprüchen
- Vermeidung von Formfehlern bei der Markenanmeldung
- Einschätzung der Erfolgsaussichten vorab
Hinweis: Das DPMA bietet in Kooperation mit der Patentanwaltskammer kostenlose Erfindererstberatungen an. Infos dazu findest du unter dpma.de.
Schutzrechte im Ausland: So funktioniert der internationale Schutz
Das DPMA ist nur für den Schutz in Deutschland zuständig. Wenn du deine Marke oder Erfindung international schützen willst, gibt es folgende Optionen:
Europäischer Schutz
- Marke/Design: Anmeldung über EUIPO (Unionsmarke)
- Patent: über EPA (Europäisches Patent) mit nationaler Validierung
Internationaler Schutz
- Marke: über die WIPO (Madrider System)
- Patent: über das PCT-Verfahren (Patent Cooperation Treaty)
DPMA-Schutz zahlt sich aus
Ob du eine Marke anmelden oder ein Patent anmelden möchtest – der Schutz deines geistigen Eigentums über das DPMA ist ein wichtiger Schritt für deinen unternehmerischen Erfolg. Mit der richtigen Vorbereitung, gründlicher Recherche und ggf. juristischer Unterstützung sicherst du dir wertvolle Rechte und Wettbewerbsvorteile.
Häufige Fragen zur Schutzrechtsanmeldung beim DPMA
Muss ich meine Marke oder mein Patent selbst anmelden oder kann das jemand für mich übernehmen?
Du kannst die Anmeldung selbst vornehmen. Achte dabei sorgfältig auf die formalen Vorgaben. Alternativ kannst du einen Marken- oder Patentanwalt beauftragen. Das ist besonders bei technischen Erfindungen oder komplexen Markenstrategien empfehlenswert.
Was passiert, wenn jemand meine eingetragene Marke verletzt?
Bei einer Markenverletzung kannst du rechtlich gegen den Verletzer vorgehen, zum Beispiel mit einer Abmahnung oder Unterlassungsklage. Dafür solltest du dir rechtliche Unterstützung holen. Voraussetzung ist, dass deine Marke wirksam eingetragen ist.
Was ist der Unterschied zwischen einer eingetragenen Marke und einem Firmennamen?
Ein Firmenname schützt dein Unternehmen als Ganzes, vor allem in Verbindung mit dem Handelsregistereintrag. Der Schutz gilt jedoch nur für die konkrete Geschäftstätigkeit und regional begrenzt. Eine eingetragene Marke hingegen schützt gezielt Namen, Logos oder Slogans – bundesweit und für bestimmte Produkt- oder Dienstleistungsklassen.
Kann ich eine Marke auch rückwirkend schützen?
Nein. Der Schutz beginnt erst mit dem Anmeldetag beim DPMA. Daher solltest du deine Marke möglichst frühzeitig anmelden, bevor du mit ihr in die Öffentlichkeit gehst.
Wie lange dauert es, bis ich mein Patent in anderen Ländern schützen kann?
Wenn du dein Patent international schützen möchtest, kannst du innerhalb von zwölf Monaten nach der deutschen Anmeldung das sogenannte PCT-Verfahren nutzen. Damit sicherst du dir einen internationalen Anmeldestichtag. Die tatsächliche Prüfung und Erteilung erfolgt aber durch die jeweiligen Länder und kann mehrere Jahre dauern.
Kann ich eine Marke oder ein Patent verkaufen oder übertragen?
Ja. Schutzrechte gelten als Vermögenswerte und können verkauft, vererbt oder lizenziert werden. Eine Übertragung muss dem DPMA gemeldet und dort eingetragen werden, um rechtlich wirksam zu sein.
Gibt es Förderprogramme für die Anmeldung von Schutzrechten?
Ja. Für Start-ups und kleine Unternehmen gibt es Fördermöglichkeiten. Zum Beispiel das WIPANO-Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft oder EU-Förderungen für Markenanmeldungen über das EUIPO.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Bei einer Ablehnung – etwa weil eine Marke nicht unterscheidungskräftig ist – kannst du Widerspruch oder Beschwerde einlegen. Bei Patenten ist auch eine Nachbesserung möglich. Eine rechtliche Beratung hilft dir, deine Optionen zu prüfen und Fehler zu vermeiden.





