Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung für Unternehmen in Deutschland Pflicht, auch für landwirtschaftliche Betriebe. Das betrifft alle, die mit anderen Unternehmen oder öffentlichen Stellen zusammenarbeiten. Viele Höfe haben bereits umgestellt. Wenn du noch zögerst, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden.
Mit einem passenden Rechnungsprogramm wie easybill gelingt der Einstieg einfach, sicher und ohne großen Aufwand.

Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist keine normale PDF-Datei, sondern ein elektronisches Dokument in einem speziellen Format, das maschinenlesbar ist. Es enthält strukturierte Daten, die direkt von Buchhaltungssoftware verarbeitet werden können ohne manuelles Abtippen.
In Deutschland sind zwei Formate verbreitet:
XRechnung ist ein rein maschinenlesbares Datenformat, während ZUGFeRD zusätzlich ein sichtbares PDF enthält, das macht ZUGFeRD anschaulicher und praktischer für Betriebe, die selbst noch mit ausdruckbaren Rechnungen arbeiten.
Empfehlung für Landwirte: ZUGFeRD, weil du damit sowohl eine gesetzeskonforme E-Rechnung versendest als auch eine lesbare Rechnung für deine Unterlagen oder deine Kunden hast. Mit der richtigen Rechnungssoftware kannst du einfach deine Rechnungen wie gewohnt schreiben und ZUGFeRD als Format auswählen.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für die Landwirtschaft?
Zwar ist die gesetzliche Grundlage seit dem 1. Januar 2025 in Kraft, aber:
Die E-Rechnungspflicht wird in mehreren Stufen eingeführt, das ist im sogenannten Wachstumschancengesetz geregelt.
Das sind die aktuellen Pflichten (Stand: 2026):
✅ Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können, wenn sie Leistungen an andere Unternehmen in Deutschland erbringen (B2B-Bereich).
❌ Es besteht noch keine Pflicht, selbst E-Rechnungen zu versenden – auch nicht für Landwirte.
Die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen beginnt gestaffelt:
| Zeitraum | Regelung |
|---|---|
| 2025 – 2026 | E-Rechnungen dürfen freiwillig ausgestellt werden. PDF weiterhin erlaubt. |
| Ab 1. Januar 2027 | Pflicht für Unternehmen mit über 800.000 Euro Jahresumsatz (B2B) |
| Ab 1. Januar 2028 | Pflicht für alle B2B-Unternehmen – unabhängig vom Umsatz |
Achtung: Die Pflicht gilt nur für Rechnungen zwischen Unternehmen (Business-to-Business). Für Verkäufe an Endverbraucher (B2C) ändert sich erstmal nichts.
Was bedeutet das für dich als Landwirt?
Wenn du als Landwirt Rechnungen an andere Unternehmen stellst, zum Beispiel an:
- Genossenschaften
- Molkereien
- Landhändler
- Gastronomiebetriebe
…dann musst du spätestens ab 2028 E-Rechnungen schreiben. Wenn dein Umsatz über 800.000 Euro liegt, gilt die Pflicht sogar schon ab 2027.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um dich auf die Umstellung vorzubereiten.
Jetzt ganz einfach auf E-Rechnung umstellen
easybill ist ein cloudbasiertes Rechnungsprogramm, mit dem du professionell,
rechtssicher und zeitsparend deine Rechnungen verwaltest.
E-Rechnungen erstellen leicht gemacht:
Rechtssicher, schnell und ohne technische Hürden.Nahtlose Integration in deinen Onlineshop:
Automatisch Bestellungen abrechnen und Zeit sparen.Papierlos mit dem Steuerberater zusammenarbeiten:
Alle Unterlagen digital, immer griffbereit.
Warum sich E-Rechnungen für landwirtschaftliche Betriebe lohnen
Auch wenn du (noch) nicht zur E-Rechnung verpflichtet bist, bringt sie dir klare Vorteile:
1. Weniger Aufwand in der Buchhaltung
E-Rechnungen lassen sich direkt in die Buchhaltungssoftware einlesen, keine Zettelwirtschaft mehr, kein Abtippen von Beträgen.
2. Mehr Übersicht
Digitale Ablage spart Zeit bei der Suche nach alten Rechnungen, z. B. fürs Finanzamt oder die Betriebsberatung.
3. Schneller bezahlt werden
E-Rechnungen sind oft schneller verarbeitet, das kann deinen Zahlungseingang beschleunigen.
So stellst du einfach um – mit easybill
Mit einem Rechnungsprogramm wie easybill kannst du schon jetzt rechtssichere E-Rechnungen im passenden Format erstellen. Du brauchst:
- Kein Fachwissen über XRechnung oder ZUGFeRD
- Keine zusätzliche Softwareinstallation
- Nur ein paar Klicks für die Einrichtung
- Unser Support-Team ist bei Fragen für dich jederzeit erreichbar
Jetzt umstellen und die Buchhaltung digitalisieren
Auch wenn du aktuell noch keine E-Rechnungen versenden musst: Die Pflicht kommt. Und sie betrifft auch landwirtschaftliche Betriebe. Je früher du umsteigst, desto entspannter läuft später der Betrieb weiter, ohne Stress mit dem Finanzamt oder Geschäftspartnern. Mit easybill gelingt der Einstieg ganz einfach.
Häufige Fragen zur E-Rechnung in der Landwirtschaft
Gilt die E-Rechnung auch für Landwirte im Nebenerwerb?
Ja. Auch ein Nebenerwerbsbetrieb gilt steuerlich als Unternehmen. Sobald du Leistungen oder Produkte an andere Unternehmen verkaufst, kann die E-Rechnungspflicht greifen. Die Fristen richten sich nach dem Jahresumsatz. Liegt dieser unter 800.000 Euro, musst du erst ab dem Jahr 2028 E-Rechnungen versenden. Darüber hinaus gilt die Pflicht bereits ab 2027.
Muss ich für Verkäufe an Privatpersonen eine E-Rechnung schreiben?
Nein. Die E-Rechnungspflicht betrifft nur Geschäftsvorgänge zwischen Unternehmen. Wenn du an Privatpersonen verkaufst, zum Beispiel auf dem Wochenmarkt, im Hofladen oder bei Ab-Hof-Verkäufen, kannst du weiterhin normale Rechnungen in Papierform oder als PDF ausstellen.
Was ist mit Rechnungen an Behörden oder öffentliche Stellen?
Für Leistungen an öffentliche Auftraggeber wie Kommunen, Kreisverwaltungen oder Landesbehörden gelten besondere Anforderungen. Viele akzeptieren bereits jetzt ausschließlich E-Rechnungen im Format XRechnung. Wenn du an eine Behörde lieferst oder für sie arbeitest, solltest du dich frühzeitig über die jeweiligen Vorgaben informieren.
Ich nutze bisher Word oder Excel. Reicht das aus?
Nein. Mit Word oder Excel lassen sich nur einfache Rechnungen oder PDFs erzeugen. Diese sind nicht maschinenlesbar und erfüllen nicht die Anforderungen an eine gesetzliche E-Rechnung. Du brauchst eine Software, die strukturierte E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD erstellen kann.
Was passiert, wenn ich ab 2027 oder 2028 keine E-Rechnung verschicke?
Wenn du zur E-Rechnung verpflichtet bist und trotzdem nur eine PDF oder Papierrechnung sendest, kann dein Geschäftspartner diese ablehnen. Das bedeutet, du bekommst möglicherweise dein Geld nicht oder musst die Rechnung erneut korrekt erstellen. Auch bei einer späteren Betriebsprüfung kann es zu Beanstandungen kommen.
Muss ich E-Rechnungen digital archivieren?
Ja. Wie andere steuerrelevante Unterlagen musst du auch E-Rechnungen zehn Jahre lang aufbewahren. Wichtig ist, dass du sie im Originalformat speicherst, zum Beispiel als XML-Datei. Ein Ausdruck oder eine PDF-Kopie reicht nicht aus. Ein gutes Rechnungsprogramm übernimmt die gesetzeskonforme Archivierung für dich.
Welche Vorteile habe ich durch die E-Rechnung?
Du sparst Zeit, weil du Rechnungen nicht mehr manuell erfassen oder abtippen musst. Die Buchhaltung wird einfacher und weniger fehleranfällig. Durch die digitale Ablage findest du Rechnungen schneller wieder. Und du bist vorbereitet auf künftige Anforderungen von Kunden, Behörden und dem Finanzamt.
Welches Rechnungsformat ist für Landwirte am besten geeignet?
Am praktischsten ist das Format ZUGFeRD. Es verbindet eine maschinenlesbare E-Rechnung mit einem sichtbaren PDF in einer Datei. Du kannst sie wie gewohnt prüfen oder ausdrucken, und gleichzeitig erfüllt sie alle gesetzlichen Vorgaben.




