Ein Storno – das klingt oft nach Rückschritt oder Ärger. Dabei gehört es in vielen Bereichen einfach zum Geschäftsalltag: Eine fehlerhafte Rechnung, ein geplatzter Auftrag oder ein Irrtum in der Buchhaltung – all das kann ein Storno notwendig machen. Wichtig ist, dass du die rechtlichen und praktischen Grundlagen kennst und weißt, wie du ein Storno sauber und korrekt abwickelst.
Was bedeutet „Storno“?
Der Begriff „Storno“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „aufheben“ oder „rückgängig machen“. Im Geschäftsleben bezeichnet er den Vorgang, mit dem eine Rechnung oder ein Geschäftsvorfall rückgängig gemacht wird. Dabei wird die ursprüngliche Buchung korrigiert und in den Unterlagen so angepasst, dass keine Unklarheiten oder Fehler entstehen.
Eine Stornorechnung hebt anders als eine Gutschrift eine bereits erstellte fehlerhafte Rechnung vollständig auf, z. B. bei Doppelbuchungen oder Falschbeträgen.
Eine Gutschrift hingegen wird ausgestellt, wenn nachträglich ein Teilbetrag erstattet oder ein Rabatt gewährt wird, ohne die ursprüngliche Rechnung aufzuheben. Beide Dokumente müssen den Anforderungen des § 14 UStG genügen.
Gründe für ein Storno
Ein Storno kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein. Die häufigsten sind:
- Fehlerhafte Rechnungen: Ein falscher Betrag, ein Tippfehler oder eine fehlerhafte Leistungsbeschreibung.
- Vertragsrücktritt: Der Kunde storniert eine Bestellung, weil er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht oder du den Auftrag nicht wie vereinbart erfüllen kannst.
- Irrtümer oder Doppelbuchungen: Auch in der Buchhaltung kann es passieren, dass Einträge versehentlich doppelt erfasst werden oder eine falsche Buchung vorgenommen wurde.
Dabei ist wichtig: nicht jede Stornierung ist zulässig. Wurde ein wirksamer Vertrag geschlossen und die Leistung bereits erbracht, kann eine einseitige Stornierung nicht ohne Weiteres erfolgen. Ob ein Storno möglich ist, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen, gesetzlichen Rücktrittsrechten (§ 323 BGB) oder vereinbarten Stornobedingungen (z. B. in den AGB) ab.
Rechtliche Grundlagen
Für Stornierungen gibt es kein eigenes Gesetz. Maßgeblich sind die allgemeinen Regeln des BGB, des HGB und die Vorgaben des § 14 UStG zur Rechnungsberichtigung.
Ein Storno ist nur möglich, wenn es dafür eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage gibt, zum Beispiel ein Widerrufsrecht für Verbraucher (meist 14 Tage), ein Rücktrittsrecht, Kündigung oder eine vereinbarte Kulanzregelung.
Fehlerhafte Rechnungen müssen ohne unnötige Verzögerung korrigiert werden, sobald der Fehler festgestellt wird.
So führst du ein Storno praktisch durch
Ein Storno sollte immer gut dokumentiert sein. Dazu gehört:
- Schriftliche Bestätigung: Am besten informierst du deinen Kunden schriftlich über das Storno und gibst die Gründe an.
- Anpassung in der Buchhaltung: Stornierungen müssen in deiner Buchhaltung korrekt erfasst werden, um später keine Unstimmigkeiten zu haben.
- Erstellung einer Stornorechnung: Statt die Rechnung einfach zu löschen, wird eine Stornorechnung ausgestellt. Diese „neutralisiert“ die ursprüngliche Rechnung und sorgt für Klarheit.
Buchhalterische und steuerliche Auswirkungen
Ein Storno wirkt sich natürlich auch auf deine Buchhaltung aus. Es reduziert Umsätze, Ausgaben oder Verbindlichkeiten – je nachdem, was du ursprünglich gebucht hast. Besonders wichtig: Die Stornorechnung muss dieselben steuerlichen Angaben enthalten wie die ursprüngliche Rechnung.
Auch wenn du ein Storno nur „intern“ machst, solltest du immer alle Belege aufbewahren. So kannst du später gegenüber dem Finanzamt oder Geschäftspartnern alle Vorgänge lückenlos nachweisen.
Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und dem im Handelsrecht geltenden Radierverbot dürfen einmal erstellte Rechnungen nicht gelöscht oder nachträglich verändert werden. Fehler sind immer durch eine Gegenbuchung (Stornierung) zu korrigieren.
Sowohl die ursprüngliche Rechnung als auch die Stornorechnung und ggf. eine neu ausgestellte Rechnung müssen acht Jahre lang aufbewahrt werden (§ 147 AO, § 257 HGB).
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
Gerade beim Storno können Fehler schnell teuer werden. Typische Stolperfallen:
- Rechnungen einfach löschen, statt sauber zu stornieren
- Keine Stornorechnung ausstellen
- Steuerliche Angaben auf der Stornorechnung vergessen
- Nicht rechtzeitig stornieren, wenn es um gesetzliche Fristen geht
Hier hilft es, sich einen klaren Ablauf für Stornierungen im Unternehmen zu überlegen. So sparst du dir später unnötigen Ärger.
Ein Storno ist ein normaler Bestandteil des Rechnungs- und Buchhaltungsprozesses. Entscheidend ist, dass die Korrektur rechtssicher erfolgt: mit nachvollziehbarer Dokumentation, fristgerechter Berichtigung, Beachtung der steuerlichen Vorschriften und korrekter Archivierung. So bleibt die Buchführung ordnungsgemäß und transparent.
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