Jahresabschluss erstellen: Die ultimative Schritt für Schritt-Anleitung

Am Ende eines Geschäftsjahres steht eine wichtige Aufgabe an: der Jahresabschluss. Wer seine Buchhaltung im Blick hat, kann diesen rechtzeitig und korrekt erledigen. In dieser Anleitung erfährst du, was dazugehört, welche Fristen gelten und wie du strukturiert vorgehst.

Was ist ein Jahresabschluss und warum ist er wichtig?

Der Jahresabschluss ist die finanzielle Zusammenfassung deines Unternehmens für ein Geschäftsjahr. Er zeigt, wie sich dein Unternehmen wirtschaftlich entwickelt hat. Gleichzeitig bildet er die Grundlage für die Steuererklärung und die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung beim Bundesanzeiger, abhängig von der Unternehmensform und -größe.

Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder UGs sind gesetzlich zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Die konkreten Anforderungen richten sich nach der Größe des Unternehmens gemäß Handelsgesetzbuch (HGB).

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Wenn du bilanzierungspflichtig bist, musst du einen Jahresabschluss aufstellen. Das gilt vor allem für Kapitalgesellschaften wie GmbHs und UGs sowie für Gewerbetreibende mit bestimmten Umsatz- oder Gewinngrenzen. Auch bei freiwilliger Bilanzierung gelten die Grundregeln des HGB.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Die wichtigsten Elemente des Jahresabschlusses sind:

Bilanz

Zeigt dein Vermögen und deine Schulden am Ende des Geschäftsjahres. Sie ist immer verpflichtend.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Stellt Einnahmen und Ausgaben gegenüber und zeigt, ob du Gewinn oder Verlust gemacht hast.

Anhang

Gehört bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zum Pflichtumfang. Kleinere Unternehmen sind davon befreit.

Lagebericht

Nur für große Unternehmen erforderlich. Beschreibt die wirtschaftliche Lage und Perspektive deines Unternehmens.

E-Bilanz

Alle bilanzierenden Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Das erfolgt über das ELSTER-Portal im XBRL-Format.

Diese Unterlagen solltest du bereithalten

Eine gute Vorbereitung spart Zeit und Nerven. Halte folgende Unterlagen bereit:

  • vollständige Buchhaltung für das Geschäftsjahr
  • Rechnungsausgang und Rechnungseingang
  • Kontoauszüge aller Geschäftskonten
  • Inventarverzeichnis
  • Abschreibungsverzeichnis
  • offene Posten (Debitoren/Kreditoren)
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Verträge (Miete, Leasing, Darlehen)
  • Nachweise über Rückstellungen oder offene Forderungen
  • Belege zu Investitionen oder Förderprogrammen

Tipp: Nutze ein Rechnungsprogramm wie easybill, um deine Rechnungen digital zu speichern und gesammelt deinem Steuerberater bereitzustellen.

Wichtige Fristen für die Erstellung und Offenlegung

Die Fristen richten sich nach Unternehmensgröße und Rechtsform:

Aufstellung des Jahresabschlusses:

  • kleine Kapitalgesellschaften: spätestens sechs Monate nach Geschäftsjahresende (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB)
  • mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: spätestens drei Monate nach Geschäftsjahresende (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB)
GrößenklasseBilanzsummeUmsatzerlöseBeschäftigte
Klein≤ 7 Mio. €≤ 14 Mio. €≤ 50
Mittelgroß≤ 28 Mio. €≤ 56 Mio. €≤ 250
Groß> 28 Mio. €> 56 Mio. €> 250

Offenlegung im Bundesanzeiger:

  • kleine Gesellschaften: spätestens zwölf Monate nach Geschäftsjahresende
  • mittelgroße und große Gesellschaften: spätestens sechs Monate nach Geschäftsjahresende
    (§ 325 HGB)

Abgabe der E-Bilanz beim Finanzamt:
Die E-Bilanz ist Teil der Steuererklärung (§ 5b EStG).

  • ohne steuerliche Beratung: Abgabefrist 31. Juli des Folgejahres
  • mit steuerlicher Beratung: Abgabefrist 31. Juli des übernächsten Jahres (reguläre Frist nach § 149 AO)

Offenlegung beim Bundesanzeiger

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss elektronisch an den Bundesanzeiger übermitteln. Die Offenlegungspflichten unterscheiden sich je nach Größenklasse:

  • Kleine Gesellschaften: nur Bilanz, keine GuV notwendig
  • Mittelgroße Gesellschaften: Bilanz, verkürzte GuV, Anhang
  • Große Gesellschaften: vollständiger Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht

Versäumst du die Offenlegung, droht ein Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz.

Steuerliche Vorteile sinnvoll nutzen

Ein durchdachter Jahresabschluss kann auch helfen, Steuern zu sparen. Zum Beispiel:

  • Rückstellungen bilden für bekannte, aber noch nicht konkret bezifferte Verpflichtungen
  • Abschreibungen für Anlagegüter korrekt erfassen
  • Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG nutzen
  • Steuerfreie Rücklagen prüfen (z. B. für Forschung oder Digitalisierung)

Am besten sprichst du frühzeitig mit einem Steuerberater, um mögliche Gestaltungsspielräume auszuschöpfen.

Das Rechnungsprogramm, das Steuerberater lieben

easybill ist ein cloudbasiertes Rechnungsprogramm, mit dem du professionell,
rechtssicher und zeitsparend deine Rechnungen verwaltest.

  • E-Rechnungen erstellen leicht gemacht:
    Rechtssicher, schnell und ohne technische Hürden.

  • Nahtlose Integration in deinen Onlineshop:
    Automatisch Bestellungen abrechnen und Zeit sparen.

  • Papierlos mit dem Steuerberater zusammenarbeiten:
    Alle Unterlagen digital, immer griffbereit.

Checkliste: Jahresabschluss erfolgreich vorbereiten

Die folgende Checkliste hilft dir, deine Unterlagen gut zu organisieren:

Vorbereitende Aufgaben

☐ Buchhaltung für das Geschäftsjahr abschließen
☐ Kassenbuch und Bankbelege prüfen und abstimmen
☐ Inventur durchführen und Inventarverzeichnis erstellen
☐ Offene Rechnungen erfassen (Forderungen/Verbindlichkeiten)
☐ Rückstellungen und Abschreibungen planen
☐ Lohnabrechnungen und Personalaufwand dokumentieren

Unterlagen zusammenstellen

☐ Kontoauszüge aller Geschäftskonten
☐ Rechnungsausgang und Rechnungseingang (z. B. aus easybill)
☐ Abschreibungsverzeichnis aktualisieren
☐ Verträge und Nachweise zu Rückstellungen bereitstellen
☐ Belege für Investitionen oder Fördermaßnahmen sammeln

Erstellung und Abgabe

☐ Bilanz und GuV erstellen (intern oder durch Steuerberater)
☐ E-Bilanz im ELSTER-Portal übermitteln
☐ Offenlegung beim Bundesanzeiger einreichen
☐ Steuererklärungen auf Basis des Jahresabschlusses vorbereiten

Häufige Fragen zu Jahresabschluss, Offenlegung und E-Bilanz

Gibt es für alle Unternehmen eine Pflicht zur Offenlegung im Bundesanzeiger?

Nein. Offenlegungspflichten bestehen nur für Rechtsformen mit handelsrechtlicher Publizitätspflicht. Dazu zählen insbesondere Kapitalgesellschaften und bestimmte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften.
Unternehmen ohne Publizitätspflicht – etwa viele Einzelunternehmen oder Personengesellschaften – müssen ihre Abschlüsse nicht veröffentlichen.


Müssen alle Unternehmen einen Jahresabschluss erstellen?

Nicht zwingend.
Die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform und der Buchführungspflicht ab.

  • Unternehmen, die der doppelten Buchführung unterliegen, müssen jährlich einen Jahresabschluss erstellen.
  • Unternehmen, die ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln dürfen, benötigen keinen Jahresabschluss.

Wovon hängt die Buchführungspflicht ab?

Relevant sind gesetzliche Schwellenwerte, bestimmte Tätigkeiten und die Rechtsform.
Beispielsweise werden Unternehmen buchführungspflichtig, wenn sie bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreiten oder von vornherein der Kaufmannseigenschaft unterliegen.


Wann ist eine E-Bilanz abzugeben?

Eine E-Bilanz ist erforderlich, wenn das Unternehmen den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) ermittelt.
Unternehmen, die eine EÜR abgeben, müssen keine E-Bilanz übermitteln.
Die E-Bilanz ist Bestandteil der Steuererklärungen.


Welche Unterlagen müssen offengelegt werden, wenn eine Offenlegungspflicht besteht?

Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen hängen von der Größenklasse des Unternehmens ab.
Kleinere Einheiten müssen weniger Angaben machen (z. B. verkürzte Unterlagen), größere Einheiten müssen vollständige Jahresabschlüsse offenlegen.


Was passiert bei verspäteter Offenlegung?

Bei Unternehmen mit Offenlegungspflicht leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein.
Das Ordnungsgeld kann wiederholt festgesetzt werden.


Was passiert bei verspätiger Abgabe der Steuererklärung oder der E-Bilanz?

Das Finanzamt kann Verspätungszuschläge, Zinsen und Schätzungen verhängen.


Gibt es Fristverlängerungen für die Offenlegung?

Nein. Für die Offenlegung sind keine gesetzlich vorgesehenen Verlängerungen möglich.
Fristverlängerungen betreffen nur Steuererklärungen.


Wer ist für die Einhaltung der Fristen verantwortlich?

Die Verantwortung liegt immer bei der Unternehmensleitung bzw. den verantwortlichen Personen, unabhängig von der Rechtsform.


Was ist der Unterschied zwischen Aufstellung und Offenlegung?

Offenlegung: Veröffentlichung bestimmter Jahresabschlussunterlagen, sofern eine gesetzliche Pflicht besteht.

Aufstellung: Erstellung des Jahresabschlusses zu internen und steuerlichen Zwecken.

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