Reverse-Charge-Verfahren richtig anwenden
Das Reverse-Charge-Verfahren führt häufig zu Unsicherheiten, obwohl es ein zentraler Bestandteil des Umsatzsteuerrechts ist. Es verlagert die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger und wird sowohl im deutschen Umsatzsteuergesetz (§ 13b UStG) als auch im europäischen Binnenmarkt eingesetzt. Wer die Voraussetzungen kennt und korrekt abrechnet, vermeidet Rückfragen des Finanzamts.